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Update zum Trainingsbetrieb - neue Lockerungen zum 01.08.2020

Die Coronaschutzverordnung ist mit der Version vom 15.07.2020 (https://bit.ly/32aKwRy) ergänzt bzw. erweitert worden mit wichtigen Lockerungen zu unserem Trainings- und Spielbetrieb im Handball. 


Die JSG Lenzinghausen-Spenge wird diese Lockerungen zum 01.08.2020 umsetzen. Das Hygienekonzept wird aktualisiert und ergänzt.


§9 (2) 

„Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt sein muss.


Diese Ergänzung ermöglicht aktuell Training mit Kontakt in voller Mannschaftsstärke und auch Freundschafts- und Testspiele. Der Westdeutsche Handballverband hat die Auslegung des §9 (2) wie folgt interpretiert:


Mit „30 Personen“ sind nicht nur die teilnehmenden Athlet*innen zu beschreiben, sondern alle Teilnehmer an Training/Wettkampf, die vor, während oder nach der Trainingseinheit/ dem Wettkampf die Abstandsregel nicht einhalten können.

 

Daraus folgt – Zeitnehmer/Sekretär, Schiedsrichter, Trainer und Betreuer sind entweder so zu positionieren und zu schützen, dass sie dauerhaft einen Abstand von 1,5 m einhalten können oder sie sind zu den teilnehmenden „Personen“ zu zählen.

Daraus folgt – Testspiele/Meisterschaftsspiele sind zwar weiterhin theoretisch möglich, jedoch mit eventuellen Einschränkungen der „normalen“ – laut Regelwerk möglichen – Kadergröße und/oder mit erhöhtem organisatorischen Aufwand.

 

Kommentar:  

Wenn es die räumlichen Voraussetzungen möglich machen, könnten Zeitnehmer/Sekretär durch die Verwendung von Plexiglasabtrennungen geschützt werden (die so anzubringen sind, dass sie keine Gefahr für die aktiven Athlet*innen darstellen). Technische Besprechungen müssten dann ebenfalls so organisiert werden, dass jederzeit der Abstand gewahrt bleiben kann. Des Weiteren wäre es möglich, Betreuer/ Co-Trainer auf der Tribüne zu positionieren, sodass sie zu den „Zuschauern“ gezählt werden. Ein Aufenthalt bei den aktiven Athlet*innen (z.B. während einer Teambesprechung) wäre dann aber nicht möglich.


(Quelle; https://www.westdeutscher-handball-verband.de/news/1/585375/nachrichten/aktualisierung-corona-schutzverordnung-15.07.2020.html


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